Termintreue | Kosteneffizienz | Abnahmesicherheit
Unternehmen, die uns vertrauen
Nach dem Naturschutzgesetz (§15 Abs. 2 BNatSchG) ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen. Wir verfügen über einen Pool von geeigneten Flächen für unsere Kunden, um diese Verpflichtung zu erfüllen.
Durch Erstaufforstungen werden nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität der Wälder erhöht. Ökologische Waldumbaumaßnahmen umfassen sowohl die renaturierung von Waldgebieten als auch die Einführung nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden.
Die CEF-Maßnahmen zielen darauf ab, die ökologische Kohärenz in verschiedenen Landschaften zu fördern. Die FCS-Maßnahmen konzentrieren sich auf spezifische Erhaltungsziele für bedrohte oder gefährdete Arten.
Die Verwandlung von Ackerland in ökologisch wertvolle Biotope ist ein entscheidender Schritt in Richtung nachhaltiger Landwirtschaft. Unsere Experten planen und realisieren Ackerbiotope.
Wir führen deutschlandweit Projekte zur Generierung von Ökopunkten durch, indem wir Landflächen ökologisch verbessern und renaturieren.
Egal an welchem Punkt Sie und Ihr Unternehmen sich aktuell befinden – wir helfen Ihnen gerne dabei sich weiterzuentwickeln.